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Montag bis Donnerstag:
von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
von 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr

Freitag:
von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr

Außerhalb unserer Öffnungszeiten können Sie auf dem Anrufbeantworter die Telefonnummer unseres Notfallmitarbeiters erfragen. Um den Anrufbeantworter zu erreichen wählen Sie die 09081/2951-0.

Gemeinnützige
Baugenossenschaft
Nördlingen eG
Wiesenweg 15
86720 Nördlingen
Tel.: 09081 2951-0
Fax.: 09081 2951-20

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Mitgliedschaft

Wie alle Genossenschaften wird auch die Gemeinnützige Baugenossenschaft Nördlingen von ihren Mitgliedern getragen und hat in erster Linie die Aufgabe die Mitglieder zu versorgen.

Wer kann Mitglied werden und wie funktioniert die Mitgliedschaft?


Mitglieder können werden:

• natürliche Personen
• Personengesellschaften
• Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts

Zum Erwerb der Mitgliedschaft bedarf es einer vom Bewerber unterzeichneten Beitrittserklärung und der Zulassung durch die Genossenschaft. Über die Zulassung beschließt der Vorstand.


Geschäftsanteile:

Das Eintrittsgeld beträgt derzeit 50,- Euro. Ein Geschäftsanteil beträgt 150,- Euro. Jedes Mitglied muss mindestens zwei Geschäftsanteile übernehmen.


Beendigung der Mitgliedschaft:

Die Mitgliedschaft kann nur zum 31. Dezember des Folgejahres gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Die Auszahlung des jeweiligen Geschäftsguthabens erfolgt nach der ordentlichen Mitgliederversammlung für das jeweilige Ausscheidungsjahr.

Für weitere Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen unserer Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.