Mitgliedschaft
Wie alle Genossenschaften wird auch die Gemeinnützige Baugenossenschaft Nördlingen von ihren Mitgliedern getragen und hat in erster Linie die Aufgabe die Mitglieder zu versorgen.
Wer kann Mitglied werden und wie funktioniert die Mitgliedschaft?
Mitglieder können werden:
• natürliche Personen
• Personengesellschaften
• Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
Zum Erwerb der Mitgliedschaft bedarf es einer vom Bewerber unterzeichneten Beitrittserklärung und der Zulassung durch die Genossenschaft. Über die Zulassung beschließt der Vorstand.
Geschäftsanteile:
Das Eintrittsgeld beträgt derzeit 50,- Euro. Ein Geschäftsanteil beträgt 150,- Euro. Jedes Mitglied muss mindestens zwei Geschäftsanteile übernehmen.
Beendigung der Mitgliedschaft:
Die Mitgliedschaft kann nur zum 31. Dezember des Folgejahres gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Die Auszahlung des jeweiligen Geschäftsguthabens erfolgt nach der ordentlichen Mitgliederversammlung für das jeweilige Ausscheidungsjahr.
Für weitere Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen unserer Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.